Schwanger! Eine schöne und beschwerdefreie Schwangerschaft gehört zu den nachhaltigsten Erfahrungen im Leben einer Frau.
Eine Schwangerschaft birgt aber auch Risiken und kann viele kleine, selten auch größere Probleme, Erkrankungen und Beschwerden mit sich bringen. Diesen vorzubeugen und Probleme frühzeitig zu erkennen ist Ziel unserer Schwangerenbetreuung. Auf Ihrem schönen, spannenden, manchmal vielleicht auch beschwerlichen Weg begleiten wir Sie gerne. Wir stehen in jeder Phase der Schwangerschaft stets mit Rat und Tat an Ihrer Seite, geben Ihnen Tipps und haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Sorgen und Ängste. Mögliche Gefahren für Mutter und Kind erkennen wir durch spezifische Untersuchungen rechtzeitig und wenden Sie ab bzw. behandeln sie. Auf diese Weise erkennen wir Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig und begleiten Sie auch dann mit spezifischer ärztlicher Profession.
Zu jeder Schwangerenberatung gehören:
- Untersuchung und Beratung
- Frühzeitiges Erkennen und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften
- Blutuntersuchungen auf Infektionen wie Lues, Röteln, Hepatitis ggfs. Toxoplasmose, Zytomegalie, Ringelröteln und HIV
- Untersuchung auf Antikörper im Blut während der Schwangerschaft aber auch während der Geburt
- Bestimmung des HB-Wertes
- Frühzeitige Ultraschall-Diagnostik zur Kontrolle des Wachstums und zum Ausschluss von Fehlbildung des Feten
- Medikamentöse und sonstige Maßnahmen, Verordnungen und Erstellen von Bescheinigungen
- Eine exakte Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes über die Mutterschaftsrichtlinien hinaus ist für uns selbstverständlich.
Vermeiden von unnötigen Risiken und Aufwand
bei Erreichen eines optimalen Ergebnisses
Die Ausstellung und das Führen eines Mutterpasses ist gesetzlich vorgegeben. Im Mutterpass werden alle für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsamen Vorerkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der errechnete und eventuell korrigierte Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zu vorausgegangenen Geburten, sowie schließlich zur Geburt des erwarteten Kindes selbst, eingetragen.
DIE ERSTUNTERSUCHUNG
Die Erstuntersuchung mit Bestätigung der Schwangerschaft sollte etwa 1-2 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung erfolgen. Auch werden Ihre persönliche Anamnese, Ihre Familienanamnese und etwaige bisherige Schwangerschaftsverläufe dokumentiert. Die Schwangerschaft wird mit einer ersten Ultraschalluntersuchung bestätigt. Dabei zeigt sich auch der Sitz einer Schwangerschaft und ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Aus der Größe des Feten kann exakt auf das Schwangerschaftsalter bestimmt werden. Die normale Schwangerschaft dauert 38 Wochen, wobei wir Geburtsmediziner sie rechnerisch um 2 Wochen verlängern, da der erste Tag der letzten Regel als erster Tag (Konzeption) der Schwangerschaft gesehen wird und nicht die ca. 2 Wochen später erfolgte Empfängnis. Im Anschluss an die Erstuntersuchung wird der Mutterpass angelegt. Er sollte bei jeder weiteren Untersuchung mitgeführt werden. Im Rahmen der Erstuntersuchung erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe sowie des Rhesusfaktors und ein erster Antikörpersuchtest. Gemäß den Mutterschaftsrichtlinien wird eine Blutuntersuchung auf Lues (Syphilis), und eine Untersuchung des Urins auf Chlamydien durchgeführt. Chlamydien sind bakterienähnliche Keime, die im Genitaltrakt der Frau vorkommen und in der Schwangerschaft zu Fehlgeburten oder auch zu Frühgeburten führen können. Akute oder auch chronische Chlamydieninfektionen werden behandelt. Die nachgenannten Untersuchungen finden in Intervallen von abnehmender Länge statt. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche erfolgen Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen, nach der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen, im letzten Schwangerschaftsmonat wöchentlich. Ab dem Geburtstermin erfolgt eine zweitägige Herztonüberwachung mittels CTG.
Die Vorsorgeuntersuchungen beinhalten routinemäßig durchgeführt:
- Beratung
- Messung des Körpergewichts und des Blutdruckes
- Urinuntersuchung
- Bestimmung des Hämoglobin-Wertes
- Kontrolle der Größenzunahme der Gebärmutter (Höhenstand)
- Feststellung der Lage des Kindes (Schädellage SL, BEL, Querlage)
- Vaginale Untersuchung mit pH-Messung und Beurteilung von Gebärmutterhals und Gebärmuttermund
IM VERLAUF DER SCHWANGERSCHAFT sind nach den Mutterschaftsrichtlinien insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen des Kindes vorgesehen: Die erste zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche. Sie dient dem Nachweis der Vitalität der Schwangerschaft und von etwaigen Mehrlingsschwangerschaften (Zwilling, Drilling) sowie dem Screening von Fehlbildungen (Nackenfaltenmessung etc.). Die zweite Ultraschalluntersuchung zwischen 19. und 22.
Schwangerschaftswoche hat die Beurteilung des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge sowie den Ausschluss von fätalen Fehlbildungen zum Ziel. Sie wird deshalb auch gerne Organultraschall genannt. Hier besteht die Möglichkeit zwischen einer einfachen Wachstumskontrolle oder einem erweiterten Screening zu entscheiden. Wir informieren und beraten Sie hierzu gerne. Die dritte Ultraschalluntersuchung zwischen 29. und 32. Schwangerschaftswoche dient der Kontrolle der kindlichen Entwicklung, der Größe bzw. Länge und Gewichtszunahme, der Bestimmung der Lage des Kindes sowie der Kontrolle der Fruchtwassermenge und der Struktur und Lage des Mutterkuchens. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind jederzeit als → IGeL-Leistungen, aber auch zum Beispiel bei Verdacht auf Mangelentwicklung des Feten möglich.
ZWISCHEN 24. und 28. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE erfolgt bei der Schwangeren ein erneuter Antikörpersuchtest. Es wird untersucht, ob das Immunsystem der Schwangeren Abwehrstoffe gegen Blutbestandteile des Kindes bildet. Werden bei einer rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese dann eine Standarddosis Anti-d-Immunglobulin. Diese Gabe bewirkt, dass möglicherweise doch in den Blutkreislauf der Schwangeren gelangte Blutanteile des rhesuspositiven Kindes (Antigene) das Immunsystem der Schwangeren nicht aktiviert und somit die Bildung von Antikörper gegen kindliches Blut unterbleibt.
AB DER 28 – 30. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE kann das kindliche Wohlbefinden mittels CTG Herzton und Wehenschreibung dokumentiert und ausgewertet werden.
NACH DER 32. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE wird jede Schwangere durch einen Bluttest auf Hepatitis B untersucht. Werden in seltenen Fällen Schwangere positiv auf Hepatitis B getestet, erhält das Neugeborene umgehend nach der Geburt eine Hepatitis B Impfung.
NACH DER 36. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen wöchentlich. Sollte das Kind am errechneten Geburtstermin noch nicht geboren sein, erfolgen zweitägige Kontrollen, ab dem 7. Tag nach errechnetem Geburtstermin, tägliche Kontrollen. Gegebenenfalls übernimmt die von Ihnen gewählte Geburtsklinik diese Kontrollen. Sollte das Kind auch am 10. Tag nach dem errechneten Geburtstermin noch nicht geboren sein, veranlassen wir Ihre stationäre Aufnahme in die Geburtsklinik Ihrer Wahl.
ERSTTRIMESTER-ULTRASCHALL-SCREENING (NACKENFALTENMESSUNG)
Das Ersttrimester-Screening mit der sogenannten Nackenfaltenmessungeventuell in Kombination mit einer Blutuntersuchung dient der Risikokalkulation bezüglich genetischer und schwerwiegender organischer Erkrankungen des Kindes. Mittels Ultraschallmessung der Nackenfalte beim Feten in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche kann das individuelle Risiko bzw. ein erhöhtes individuelles Risiko recht exakt berechnet werden (IGeL-Leistungen). Sollten Sie eine dieser Untersuchungen wünschen, überweisen wir Sie gerne an unser Hormonlabor bzw. an unseren Ultraschall-Diagnostiker.
ZUSÄTZLICHE ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT– IGeL LEISTUNG
Laut Mutterschaftsrichtlinien sind im gesamten Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen (10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche). Nur auffällige Befunde oder weitere Risikohinweise rechtfertigen zusätzliche Ultraschallkontrollen. Aber auch zwischen diesen Screening-Untersuchungen und erst recht nach der 30. Schwangerschaftswoche können Abweichungen vom normalen Wachstumsverlauf auftreten. Sie können durch regelmäßige IGeL-Ultraschallkontrollen frühzeitig aufgedeckt werden: Wachstumsverzögerung des Kindes, Verminderung des Fruchtwassermenge, ungenügende Funktion des Mutterkuchens und anderes mehr können dargestellt werden (IGeL-Leistungen). Gerne können Sie sich hierzu persönlich beraten lassen.
GESTATIONSDIABETES – ZUCKERBELASTUNGSTEST
Als Gestationsdiabetes wird jede erstmals in der Schwangerschaft auftretende Zuckerkrankheit bezeichnet. In 3% bis 6% aller Schwangerschaften muss mit einem Gestationsdiabetes gerechnet werden. Dieser birgt Gefahren sowohl für das Kind (Fehlbildung, mangelnde Organreife, zu hohes Körpergewicht des Kindes) als auch für die Schwangere (Bluthochdruck, Harnwegsinfekte, anhaltender Diabetes auch nach der Schwangerschaft).
Mittels Zuckerbelastungstest „OGTT“ (oraler Glucose-Toleranztest) zwischen der 24. Und 28. Schwangerschaftswoche lässt sich rechtzeitig eine Störung im Zuckerstoffwechsel der Schwangeren nachweisen und es kann eine entsprechende Therapie begonnen werden. Deshalb wird der „OGTT“ von zahlreichen Fachgesellschaften empfohlen. Dieser Test ist in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten.
STREPTOKOKKEN DER GRUPPE B – ABSTRICH UND THERAPIE
Bei den Streptokokken der Gruppe B handelt es sich um eine Bakterienart. Diese findet sich in der Scheidenflora von Schwangeren in ca. 10 bis 30%, ohne dass sie Beschwerden verursachen. Während der Geburt kann es jedoch zur Infektion des Neugeborenen kommen. Streptokokken B sind nach wie vor eine häufige Ursache für schwere Infektionen des Neugeborenen in den ersten Lebenstagen (Lungenentzündung, Hirnhautentzündung bis hin zur Blutvergiftung). Aus diesem Grunde wird empfohlen, Schwangere mittels Scheidenabstrich nach der 37. SSW auf Streptokokken B zu untersuchen. Sollten diese Bakterien im Abstrich nachgewiesen werden, erhält die Schwangere während der Geburt Penicillin, um eine Infektion des Neugeborenen zu vermeiden. Die deutsche Gesellschaft für Geburtsmedizin empfiehlt ein generelles Screening aller Schwangeren auf Streptokokken B.