Ein Beschäftigungsverbot wird bei anhaltender Gefährdung einer Schwangerschaft durch den Arbeitgeber oder den behandelnden Geburtsmediziner ausgesprochen. Es wird während einer Schwangerschaft ausgestellt, wenn absehbar ist, dass während des gesamten Schwangerschaftsverlaufes die berufliche Tätigkeit durch die Schwangere nicht ausgeführt werden kann.