Dysplasien/bösartige Veränderungen

Bei wiederholt verdächtigem Krebsvorsorgeabstrich vom Gebärmutterhals (PAP) oder bereits bösartigen Veränderungen kann eine totale Gebärmutterentfernung erforderlich werden. Krebsvorstufen im Bereich des Muttermundes werden unter kolposkopischer Kontrolle durch gezielte Probeentnahmen, ggf. eine Gebärmutterspiegelung und Ausschabung diagnostiziert und falls wirklich notwendig durch die befundadaptierte Entnahme eines möglichst gewebesparenden Kegels aus dem Muttermund (Konisation/ LEEP) per Elektrochirurgie oder Laser therapiert. Bei höhergradigen Veränderungen bei abgeschlossener Familienplanung kann, ebenso wie bei bösartigen Erkrankungen im Bereich des Gebärmutterkörpers eine totale Gebärmutterentfernung (TLH) unter Umständen auch unter Mitnahme der Eierstöcke (bei krebsartigen Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut) erfolgen. Wir führen diesen Eingriff endoskopisch (in Form einer intrafaszialen totalen laparoskopischen Hysterektomie) mit oder ohne Eierstockentfernung durch. Der Vorteil dieser Methode ist, dass hierbei zum Gebärmutterhals ziehende Nerven und Bänder erhalten werden können, was für die Stabilität des Beckenbodens und für Ihr Körpergefühl bedeutend sein kann. Bei bösartigen Veränderungen der Eierstöcke, teilweise auch schon bei dem Auftreten von Vorstufen solcher Veränderungen, wird die Entfernung der Eierstöcke erforderlich. Bei nachgewiesener Bösartigkeit ist dieser Eingriff um weitere Schritte, wie eine Gebärmutterentfernung, die Entfernung des sogenannten großen Netzes und eine Lymphknotenentfernung zu erweitern.

Sicherheit durch Präzision